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Sie wollen Bauen? In unserem Bau Glossar erklären wir Ihnen regelmäßig die wichtigsten Fachbegriffe.-
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Versicherungsschaden bei Sturm und Hagel
Wolken I top10 immobilien blog ©walker
Die extreme Hitze der letzten Tage hat zur Folge, dass es gehäuft zu Wärmegewittern mit Starkregen und Hagel kommt und damit auch zu Schäden an Haus und Wohnung, wie z.B. Überspannungsschäden durch Blitzschlag, geborstene Fensterscheiben, abgedeckte Dächer, überflutete Keller.
Neben der Arbeit und dem Aufwand, diese Schäden schnell und nachhaltig zu beseitigen, kommt der finanzielle Aufwand, der allerdings durch Versicherungen gedeckt sein kann.
Ist es Schaden aufgetreten, sollte man diesen eindeutig dokumentieren.
Erfassen Sie zunächst in einer Liste alle beschädigten oder komplett zerstörten Gegenstände und Hausbestandteile und fotografieren Sie die Schäden. Suchen Sie, ob Sie noch über entsprechende Rechnungen oder andere Belege haben.
Bei Schäden am Haus ist es auch zweckmäßig einen unbeteiligten Dritten als Zeugen hinzuziehen, ein Protokoll zu erstellen und dies mit unterzeichnen zu lassen.
Entsorgen Sie die beschädigten Teile nicht sofort, sie dienen als Beweismittel für die Versicherung.
Melden Sie den Schaden sofort Ihrer Versicherung, am sichersten per Einschreiben, vorab kann der Schaden auch per Fax oder telefonisch gemeldet werden.
Allerdings haben die Eigentümer auch eine Schadensminderungspflicht, so müssen ggf. Notreparaturen sofort in Angriff genommen werden, so muss ein beschädigtes Dach sofort repariert werden, um Folgeschäden bei weiterem Regen zu verhindern.
Wenn Sie eine sogenannte verbundene Wohngebäudeversicherung haben, sind Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden einschließlich der Folgeschäden versichert. Mein Tipp: Schauen Sie sich einmal die Deckungssumme an, ob Sie nicht möglicherweise unterversichert sind und dann nicht alle Reparaturkosten ersetzt bekommen.
Bei Sturmschäden ist es entscheidend, dass der Wind mit mindestens Windstärke 8 bläst bzw. geblasen hat, bei Schäden, die schon bei geringerer Windstärke entstanden sind, bleiben die Versicherungen meist außen vor.
Schließen Sie bei Sturmwarnungen immer Fenster und Türen, tun Sie das nicht, kann die Versicherung ihnen Fahrlässigkeit vorhalten und Sie erhalten keinen Schadensersatz oder nur einen Teil.
Auch die Hausratversicherung kann für Folgeschäden bei Sturmschäden wichtig sein, z.B. wenn ein hochwertiges Elektrogerät durch eindringendes Wasser nach einem Sturmschaden beschädigt oder zerstört wird.
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