Monatliches Archiv: März 2010

Feng Shui und Immobilien für Käufer und Mieter

Feng Shui | Top 10 Immobilien BlogFeng Shui ist die alte chinesische Wissenschaft, die Qualitäten einer Landschaft und eines Ortes zu analysieren. „Feng“ heißt Wind und „Shui“ heißt Wasser. Wenn eine gute Lage gefunden wurde, dann konnte eine Stadt, eine Siedlung oder ein Gebäude geplant werden. Feng Shui Meister wurden von Beginn an mit einbezogen, wie Städte, Gebäude und Wege am günstigsten angelegt und ausgerichtet werden sollten. In Europa wurde Feng Shui mehr als Einrichtungskonzept bekannt oder wie man sich am besten von dem „Gerümpel des Alltags“ trennen sollte. Das wird aber dieser alten Kunst, Raum und Mensch zu verbinden, wenig gerecht.

Die Lage ist die Grundlage

Feng Shui analysiert die Qualität einer Lage aus Sicht der Energiequalität, „Qi“ genannt, eines Ortes. Immobilienexperten analysieren Standorte aufgrund von, „angesagten“ Stadtvierteln, vorgegebenen Mietspiegeln und vieles mehr. Aus Sicht des Feng Shui ist ein gutes „Qi“ der Boden oder der Dünger, der die Voraussetzung für eine Toplage ist. Was ist die Idee dahinter? Die Umgebung beeinflusst die Gebäude und die Gebäude beeinflussen wiederum die Menschen, die darin leben. Deshalb optimieren Feng Shui Experten Häuser in Bezug auf die gewählte Umgebung und die darin lebenden Menschen. Unabhängig, ob es sich um ein Privathaus oder eine Geschäftsimmobilie handelt. Es geht darum, die Energiequalitäten eines Ortes optimal zu nutzen.

Eine kurze Bemerkung zum „Qi“. Alle traditionellen chinesischen Disziplinen sind darauf ausgerichtet, das „Qi“ zu nutzen. Wie die Eskimos Schnee-Experten sind und viele unterschiedliche Wörter für Schnee kennen, sind die Chinesen Meister der „Qi“-Aktivierung, zum Beispiel in der Akupunktur, im Qi Gong oder Tai Chi und in der chinesischen Medizin. „Licht ist Energie und ebenso Information, Inhalt, Form und Struktur. Es bildet das Potential für alles. David Bohm, Quantenphysiker“ Aus Sicht der Chinesen gilt das ebenso für alles, was sie „Qi“ nennen.

Feng Shui & Architektur

Feng Shui ist ein nachhaltig wirkendes Gewerk, wenn es schon von Beginn an in die Architekturplanung integriert wird. Das hat den Vorteil, dass die Planung wie bei Solar, Ökologie und mehr schon vieles integrieren kann, was hinterher vielleicht gar nicht mehr wirklich optimal realisiert werden kann. Wenn die Basis stimmt, dann stehen viele kreative Möglichkeiten offen. Ein wichtiger Punkt ist, dass Feng Shui nicht an irgendeinen Baustil gekoppelt ist. Alles ist möglich. Sonst würden in Asien, Amerika und Europa nicht so viele große Bauprojekte mit Feng Shui realisiert.

Ein Tipp für alle Immobilienkäufer oder Mieter ist es, schon im Vorfeld einen Experten einzubeziehen bevor gekauft oder gemietet wird. Man nutzt viele Experten, die Qualität eines Objektes zu beurteilen. Leider wird in den wenigsten Fällen an eine Feng Shui Expertise gedacht. Aber das könnte sehr nützlich sein, um das Potential eines Angebots aus allen Perspektiven zu beleuchten.

Feng Shui kann natürlich auch auf die Innengestaltung und die Farbkonzepte Einfluss nehmen in Kooperation mit Innenarchitekten oder Designern. Es ist spürbar als „Wohlfühlatmosphäre“ eines Gebäudes. „Wohlfühlen“ ist aber die Auswirkung einer optimalen Energiequalität, die zu mehr Vitalität, Erfolg und Kreativität führt.

Ganzheitlich betrachtet beginnt Feng Shui bei der Wahl der Lage, beeinflusst die Architektur und drückt sich weiter aus bei der Innengestaltung und der Planung der Gartenarchitektur. Alles zusammen wird erlebt als „Balance“ und „Wohlfühlen“ und äußert sich in einem erhöhten Erfolgs- und Glückspotential für die BewohnerInnen.

Dieser Gastartikel stammt von:

Logo Feng Shui Ratgeber | Top 10 Immobilien Blog

Birgit X. Fischer

www.fengshui-ratgeber.de
www.classicfengshui.de

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Hausverloser verurteilt

Vor einigen Tagen habe ich hier über den Prozessauftakt gegen einen Mann berichtet, der via Internetverlosung mit eingebautem Quiz sein Haus an den Mann oder die Frau bringen wollte, nachdem es ihm auf den üblichen Wegen zu seinen Preisvorstellungen nicht gelungen war.

Das Münchner Landgericht, so die dpa, sah dies als Betrug und unerlaubte Veranstaltung eines Glückspiels an und verurteilte den Geschäftsmann zu 2 Jahren Haft auf Bewährung und blieb damit deutlich unter dem Antrag der Staatsanwältin, die 10 Monate mehr gefordert hatte und damit auch eine Strafe ohne Bewährung.

Der Verteidiger kam mit seiner Ansicht, wegen der Quizanteile habe die Geschicklichkeit und nicht das Glückspiel im Vordergrund gestanden, damit nicht durch.

Von den eingenommenen mehr als € 400.000 konnten nur noch € 50.000 sichergestellt werden, was als weiteres Indiz für den Betrugsvorwurf gesehen wurde.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und ich bin gespannt, ob sich der Geschäftsmann dagegen wehren wird.

Als Fazit kann man für den Moment sagen, wer ein Haus oder eine Immobilie kaufen oder verkaufen will, der ist auch weiterhin auf die klassischen Wege angewiesen. Sei es die eigene Knochentour mit Anzeigen in den Printmedien und im Internet, mit hoffentlich vielen Besichtigungen und nicht immer einfachen Verhandlungen oder die Einschaltung eines Maklers, der einem manche Arbeit abnimmt und den Erfolg doch nicht mitbringt.

PS: Die abgebildete Villa steht in keinem Zusammenhang mit dem geschilderten Vorfall, sondern dient nur zur Illustration.

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Bauzinsen verharren im Tiefstand

Die Zinsen für Baudarlehen für Bauherren und Immobilien Käufer sind weiterhin günstig und verharren auf ihrem Tiefstand und die Experten sagen erst mittelfristig einen leichten Anstieg voraus. ehe sie mittelfristig einen Anstieg erwarten.

In der aktuellen Zinstabelle, die die Südwestpresse Ulm am 29.3.10 veröffentlicht hat, finde ich folgende Daten, weitere Infos finden Sie auch hier.

Die Mittelwerte für 5-jährige Zinsbindungen sindum 0.03 %Prozentpunkte auf 3,16% gesunken, für 10-jährige sind sie auf unter 3,94 gefallen und bei 15-jähriger Bindung auf 4,44%.

Wer ist am günstigsten und wer ist am teuersten bei der 10-jährigen Bindung?

Unter den Filialbanken und Sparkassen liegen die PSD Bank Stuttgart mit 3,59% (nominal) und die Sparda-Bank Baden-Württemberg mit 3,63% bei einer Beleihungsgrenze von 60% unangefochten an der Spitze (14 befragte Banken). An teuersten ist die DSL-Bank, die anscheinend keine neuen Kredite mehr vergeben will, wer hier ein Darlehen abschließt, zahlt fast 0,8% Prozentpunkte mehr.

Bei den Direktanbietern und einer Beleihungsgrenze von 80% sind Accedo mit 3,58 sowie Interhyp und baufi24 mit 3,65 am günstigsten unter den 8 befragten Instituten, hier ist die Spreizung nicht ganz so extrem, obwohl auch die 4,10% der Ing.Diba nicht gerade von einer an diesen Geschäften interessierten Bank sprechen lässt.

Bei den Versicherungen (6 befragte) ist die HUK Coburg mit 3,70% (Beleihungsgrenze 60%) am günstigsten, während die Württembergische mit 4,15% deutlich höher liegt.

Diese Angaben sind natürlich ohne Gewähr und denken Sie daran, im ganz persönlichen Einzelfall können sich die Zinssätze auch bei den genannten Banken mehr oder weniger deutlich von diesen Bankangaben unterscheiden.

Aber eins macht dieser Zinsvergleich deutlich, es lohnt sich mit mehreren Anbieter zu reden und zu verhandeln.

Denken Sie auch bei bald auslaufenden Krediten an die Vereinbarung eines Forwarddarlehens, das mir meine Bank (unverhandelt) für März 2011 mit 3,9 % anbietet.

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Der Pauschalfestpreis und seine Tücken

Rotes Haus top10-immobilien Blog

Wenn man ein Haus schlüsselfertig bauen lässt oder eine noch zu bauende Eigentumswohnung erwirbt, wird meist ein Pauschalfestpreis vereinbart. Eigentlich eine gute Sache, das Haus oder die Eigentumswohnung wird anhand einer Baubeschreibung und der Baupläne definiert und es wird der dafür zu bezahlende Betrag als Pauschalfestpreis vereinbart.

Das klingt ideal und in vielen Fällen trifft dies auch zu.

Doch leider ist die Baubeschreibung nicht immer so eindeutig wie gewünscht und manchmal stimmen die Pläne nicht in allen Details mit der Beschreibung überein oder die Pläne sind nicht exakt, jetzt kann es schwierig werden. Mehr lesen »

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Finanztest testet Modernisierungsdarlehen

In seiner neuesten Ausgabe beschäftigt sich Finanztest mit den Modernisierungsdarlehen und kommt zu durchaus überraschenden Ergebnissen.

Wer also ein neues Bad, neue Fenster in seine Immobilie einbauen will und dazu noch Geld benötigt, der erhält nicht nur bei der KfW Bank günstige Konditionen. Unter den 110 Banken und 24 Bausparkassen waren bei einer 5-jährigen Laufzeit die Hypovereinbank und Sparda Bank Südwest mit knapp über 3% am günstigsten, allerdings muss das Haus schuldenfrei sein und als Sicherheit eine Grundschuld im Grundbuch zur Verfügung stehen.

Bei 10jähriger Laufzeit ist die KfW aber einsame Spitze, dies gilt auch für Maßnahmen des altersgerechten Bauens und des Energieeinsparens, hier kann man bei 10jähriger Laufzeit schon Kredite zu einem Effektivzins von unter 2% erhalten. Diese Darlehen können aber nicht direkt bei der KfW besorgt werden, sondern diese muss eine andere Bank beantragen, was aber die meisten Banken machen und die auch die KfW Kredite günstig weitergeben.

Bei einigen Banken kann man die Darlehenssumme von 20000€ auch ohne Grundschuld erhalten, was einem einige Nebenkosten ersparen kann und man kann ggf. das Darlehen auch früher zurückzahlen.

Allerdings erscheint mir der ausgewählte Darlehensbetrag doch etwas knapp bemessen, denn eine mehrere Leistungen umfassende Modernisierung ist damit kaum möglich.

Hier können Sie weitere Infos bekommen und auch –gegen Bezahlung- den ganzen Test abrufen.

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Leistungsverzeichnis versus Baubeschreibung

Beim Bauen entsteht oft Ärger und Knatsch, weil die Bauleute und ihre Kunden unterschiedliche Sprachen sprechen, weil der Laie manche Formulierungen in den Verträgen und in der Bautechnik nicht versteht oder falsch interpretiert.

Daher möchte ich in der neuen Kategorie „Bau-Glossar“ versuchen, etwas mehr Licht hineinzubringen und mithelfen, Missverständnisse gar nicht erst aufkommen zu lassen.

Beginnen möchte ich mit den zwei Begriffen „Leistungsverzeichnis“ und Baubeschreibung, die neben den Plänen die zu erbringende und zu bezahlende Leistungen eindeutig definieren soll. Mehr lesen »

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Nach dem langen Winter steht die Gartenarbeit an

und damit natürlich auch die Frage, mit welchen Geräten ist man am besten bedient, wie kann man mit dem geringstmöglichen Kraftaufwand die maximale Wirkung erzielen.

Denn leider gibt es den natürlichen, pflegefreien Garten zu meinem größten Bedauern immer noch nicht, zumindest habe ich noch keine entsprechende Lösung gefunden.

Wenn man dann in die angesagten Gartenbaumärkte geht, um sich einen Überblick zu verschaffen, dann wird man von der Vielfalt der Gartengeräte erschlagen und wenn man dann noch Preise vergleichen will, dann wird es vollends undurchsichtig.

Folgende Geräte sind nach Meinung von Experten unverzichtbar:

  • Grabegabel, Spaten, hier sollte die Stiellänge mindestens 70-75 cm betragen
  • Kleine Handschaufel,
  • Harke, Unkrauthacke bei Harken und Hacken sollte die Stiellänge ca. 150 Zentimeter betragen
  • Kultivator oder einen Drei-oder Vierzahn
  • Gartenschere,
  • Gießkanne
  • Wasserschlauch
  • Schubkarre (in größeren Gärten)
  • Gartenhandschuhe und Gartenschuhe

Wenn die Geräte aus gehärtetem Metall bestehen, sind sie der ständigen Belastung gut gewachsen. Edelstahlgeräte sind zwar teurer, haben aber den Vorteil, dass die Geräte nicht rosten, die Erde nicht daran kleben bleibt und zudem besser gesäubert werden können.

Gerät und Tülle, die Verbindung mit dem Stiel, müssen aus einem Stück bestehen oder so miteinander verbunden sein, dass sie auch bei großer Beanspruchung nicht brechen können.

Die Stiele sollten aus Holz, Aluminium oder Metall bestehen, teilweise sind sie mit Kunststoff ummantelt. Die Stiellänge muss stimmen, damit man aufrecht harken und hacken kann. Günstig sind abnehmbare Stiele, die man bei verschiedenen Geräten verwenden kann.

Ganz ehrlich, wissen Sie, was ein Kultivator ist?

Ich muss doch gleich bei meinem nächsten Besuch eines Gartencenters danach schauen und versuchen, herauszubekommen, was der Unterschied zu einem Vierzahn ist.

Wer noch etwas mehr lesen will, wird hier fündig.

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Prozess wegen "Internetquiz"

Hausverlosungen im Internet als Möglichkeit des Verkaufs des eigenen Hauses haben im letzten Jahr im Ausland für Furore gezeugt, doch in Deutschland ist dies –zumindest für Private – nicht möglich.

Daher kam einem Berliner Ende 2008 die clevere Idee – so entnehme ich dies einem Bericht der Südwestpresse in diesen Tagen – keine Verlosung vorzunehmen, sondern durch eine Art Quiz seine Immobilie an den Quizgewinner weiterzugeben. Nachdem er keine Erlaubnis zur Durchführung eines Glückspiels erhalten hatte.

Er funktionierte das Ganze dann zu einem Geschicklichkeitsspiel um und trotz erheblicher Bedenken startete er unter dem Titel „Für nur 19 Euro Traumhaus gewinnen“ eine Internetseite und fand 18294 Teilnehmer für sein Quiz und damit mehr als 400 000 Euro für sein Haus. Durch Beantwortung der Quizfragen sollten die Bewerber sich für die Endrunde qualifizieren, in der dann das Haus unter ihnen verlost werden sollte.

Allerdings kam es nicht so weit, da dem Betreiber die weitere Spieldurchführung untersagt worden war.

Jetzt wird dem Betreiber der Prozess gemacht, der beteuert, dass er keine Betrugsabsichten hatte und nur durch die Einstellung der Spieldurchführung nicht in der Lage gewesen sei, das Spiel ordnungsgemäß zu Ende zu bringen.

Mal sehen, ob das Gericht die Auffassung der Staatsanwaltschaft teilt oder nicht und ich bin sicher, dass viele begierig auf den Ausgang des Prozesses warten, um eigene Ideen zu starten oder endgültig zu verwerfen.

Natürlich werde ich über den Ausgang berichten und ich bin gespannt, ob die Teilnehmer ggf. ihre 19 Euro zurückerhalten oder dies unter Erfahrungen verbuchen müssen.

PS: Das Bild steht in keinem Zusammenhang mit dieser Angelegenheit und dient nur als Dekoration.

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Welche Eigenleistungen lohnen sich?

Malerutensilien | Top 10 Immobilien BlogWenn es bei der Finanzierung einer Immobilie eng wird, dann denkt mancher daran, das Eigenkapital durch Eigenleistungen aufzustocken, mancher Bauherr will auch seine handwerklichen Fähigkeiten bei den eigenen 4 Wänden einsetzen oder ihm macht Do-it-yourself einfach Spaß.

Doch welche Eigenleistungen lohnen sich wirklich und bei welchen tendiert der Vorteil gegen Null?

Interessant sind alle Leistungen mit einem hohen Arbeitsaufwand und damit einem hohen Lohnanteil im Verhältnis zum Materialanteil und auch Gerätekostenanteil.

Leistungen mit einem hohen Materialanteil und geringen Lohnkosten, die als Eigenleistungen erbracht werden, verursachen dagegen oft nur Arbeit und mitunter auch Ärger und im ungünstigsten sogar Mehrkosten.

Lassen Sie mich dies am Beispiel von Bodenlegerarbeiten demonstrieren.Viele Schlüsselfertigbauer vergeben die entsprechenden Leistungen an ihre Handwerker wie folgt:

Preis für fix und fertig verlegte Teppichböden = Ladenverkaufspreis – x%, wobei das x je nach Teppichbodenpreis durchaus 20-30 % bedeuten kann.

Genau dieser Betrag wird dann dem Eigenleister gutgeschrieben.

Der Eigenleister muss also einen deutlich höheren Prozentsatz beim Ladenverkaufspreis herausholen, denn er hat in aller Regel noch den Verschnitt zu bezahlen und der kann bei ungünstigen Verhältnissen durchaus 30-50% betragen, er hat den Kleber zu kaufen, ggf. noch Material für eine Ausgleichsschicht zu bezahlen.

Und er darf die ganze Arbeit machen und um es auf den Punkt zu bringen:

Viele Eigenleister sparen kein Geld, sondern arbeiten im besten Falle umsonst.

Deutlich günstiger sieht es bei Maler und Tapezierarbeiten aus, hier kann man Geld sparen, allerdings nicht so viel, wie manche denken. Fertighausfirma und Schlüsselfertighausfirmen haben es meist gern, wenn die Maler- und Tapezierarbeiten als Eigenleistung ausgeführt werden, denn dann fallen viele Mängelrügen bei der Abnahme flach.

Wenn jemand Eigenleistungen erbringen will, die nicht wie Tapezier- oder Bodenlegerarbeiten zum Schluss der Bauabwicklung erfolgen sondern mitten im Bauablauf, wie z.B. Putzer- oder Sanitärarbeiten, muss man sich terminlich an einen vorgegebenen Rahmen halten. Wenn Sie länger für Ihre Arbeiten benötigen, kann es zu größeren Verschiebungen bei der Fertigstellung und/oder zu Mehrforderungen der ausführenden (oder nachfolgenden) Firma kommen.

Wenn Sie diese Arbeiten im eigenen Urlaub planen, dann müssen Sie ggf. flexibel reagieren können, wenn es zu Verschiebungen im Bauablauf kommt und das ist gar nicht so selten.

Im Hinblick auf die Qualität und Haftung sind einige wichtige Punkte zu beachten:

Für manche Arbeiten, wie z.B. Elektroarbeiten, sind bestimmte Kriterien und Vorschriften zu erfüllen, die ein Privatmann meist nicht erbringen kann.

Alle Vorleistungen, auf die die Eigenleistung aufbaut, sind dahingehend zu überprüfen, ob diese Arbeiten korrekt ausgeführt sind, denn mit der Aufnahme der Arbeiten sind die Vorleistungen faktisch abgenommen und die richtige Ausführung damit dokumentiert.

Wenn die Eigenleistung nicht vorschriftsmäßig ausgeführt wird und der nachfolgende Handwerker dies feststellt, muss man entweder nachbessern oder dem Handwerker die Beseitigung evtl. Mängel bezahlen; ggf. muss den oder die nachfolgenden Handwerker von deren Gewährleistung partiell befreien.

Führen Sie daher nur die Arbeiten aus, die Sie selbst beherrschen oder bei denen Ihnen jemand hilft, der über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.

Hier gilt wie auch bei der leider zu häufig vorkommenden Schwarzarbeit, dass Sie selbst für etwaige Schäden haften und den „Helfer“ nicht in Regress nehmen können.

Wenn also die Fliesen reißen, weil keine Dehnfugen gemacht oder diese an der falschen Stelle angeordnet wurden, dann muss man mit dem Mangel leben oder ihn teuer beseitigen lassen.

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Nachträgliche Außendämmung bei Altbauten

Altbau | Top 10 Immobilien BlogWenn Sie eine Immobilie modernisieren und vor allem eine sinnvolle Wärmedämmung vornehmen wollen, empfiehlt sich immer eine Außendämmung, wenn es die Umstände und vor allem auch der Denkmalschutz zulassen.

Bei der Außendämmung muss man beachten, dass meist auch die Fensterbänke verbreitert werden müssen und dass der Dachüberstand noch ausreichend ist, auch die Regenfallrohre müssen versetzt werden.

Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:

  • das Verbundsystem
  • die hinterlüftete Vorhangfassade

Beim Verbundsystem werden die Dämmplatten auf den bestehenden Putz geklebt und zur Sicherheit zusätzlich verdübelt. Die Dicke der Platten für die Wärmedämmung beträgt meist mindestens 8 – 12 cm und meist werden Polystyrol-Hartschaumplatten oder Mineralfaserplatten, seltener Weichfaser- oder Korkplatten verwendet.

Auf einer als Armierung und zum Schutz dienenden Schicht aus Spezialmörtel wird der neue Außenputz mit der gewünschten Struktur aufgebracht.

Bei der hinterlüfteten Außenfassade wird eine Tragkonstruktion aus Holz oder Metall montiert, die entstehenden Zwischenräume werden mit Dämmmaterial ausgefüllt.

Auf die Tragkonstruktion wird zur Befestigung der Außenverkleidung eine Konterlattung aufgebracht. Dadurch wird eine Hinterlüftungsebene geschaffen, die dafür sorgt, dass, evt. eingedrungene Feuchtigkeit – z.B. durch Schlagregen oder Flugschnee – schnell abtrocknen kann.

Als Außenverkleidung eignet sich Holz, Schiefer, Faserzementplatten und Tonziegel, seltener wird im Wohnbereich Metall eingesetzt.

Die Kosten liegen je nach Ausführung bei der Vorhangfassade meist höher als beim Verbundsystem.

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