Neue Kategorie „Recht und Immobilien“ eingerichtet, hier möchte ich Ihnen zukünftig Wissenswertes zu Verträgen und Gerichtsurteilen mitteilen, wobei es sich natürlich um keine Rechtsberatung handelt.
Die im August 2008 veröffentlichen Bauvertragsmuster des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes und der Eigentümer Schutzgemeinschaft Haus & Grund wurden aktualisiert, wie die beiden Verbände in einer Pressemitteilung vom 28.01.10 mitteilen.
Die Vertragsmuster kann sowohl hier als auch hier als pdf-datei kostenlos downloaden, wenn auch die Menüführung durchaus verbesserungsfähig wäre, zumindest habe ich etwas Probleme damit gehabt.
Die Herausgeber betonen, dass durch die Musterverträge eine Ausgewogenheit zwischen Anbietern und Nachfragern erreicht würde und dass damit ein hohes Maß an Rechtssicherheit erreicht werden können und vertrauensbildend seien.
Es gibt zwei Vertragsmuster, einmal einen Vertrag für die Vergabe von Gewerkeleistungen und einen fürs schlüsselfertige Bauen, wenn auch das Wort schlüsselfertig im Download vermieden wird.
Da es beim Bauen immer wieder Probleme bei der Auslegung der abgeschlossenen Verträge gibt und nicht alle Bauherren in der Lage sind, die rechtlichen Aspekte der einzelnen Vertragsklauseln zu beurteilen, können solche Muster durchaus hilfreich sein.
Allerdings empfiehlt sich meiner Ansicht nach auch hier eine Prüfung des Vertragsinhalts, denn der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Dies gilt vor allem, wenn der Vertragspartner an der einen oder anderen Stelle eine Änderung vornehmen möchte oder vorgenommen hat.
Mindestens genauso wichtig ist aber eine eineindeutige Leistungsbeschreibung, die immer individuell gestaltet werden müssen und bei denen vor allem die Bauherren dafür Sorge zu tragen haben, dass alle ihre Wünsche und Vorstellungen auch in vollem Umfang berücksichtigt werden.





Welches Traumhaus kann ich mir leisten?
Dazu müssen Sie ganz einfach wissen, wie viel Geld Sie monatlich zur Verfügung haben, über welche Mittel Sie verfügen können und was Sie an Eigenleistungen erbringen können.
Das klingt ganz einfach, aber der Teufel steckt wie immer im Detail.
Wenn Sie noch kein Haushaltsbuch führen, wäre dies eine gute Gelegenheit, damit anzufangen, denn dann haben Sie die Zahlen gleich parat.
Sonst müssen Sie eben die einzelnen Beträge auflisten, entweder auf dem Papier oder bequemer in einer Exel-Tabelle.
Schauen Sie zuerst anhand Ihrer Kontoauszüge welche monatlichen Ausgaben Sie regelmäßig haben, z.B. Miete mit Nebenkosten, Lebensversicherungen, andere Versicherungen, Beiträge, Ratenzahlungen uvam.
Aus den Barabhebungen, Abbuchungen und anderen Überweisungen können Sie dann leicht auf die laufenden Ausgaben schließen, es empfiehlt sich allerdings, diese doch etwas zu präzisieren und das Ganze über einige Monate verfolgen.
Überlegen Sie also und schreiben es entsprechend auf, welche Ausgaben Sie im Monat für Lebensmittel, für Kleidung und Schuhe, zum Ausgehen (Restaurant, Kino, Theater usw.) oder für Sport haben.
Notieren Sie die Ausgaben rund ums Auto, Benzin, Versicherungen, Werkstattrechnungen und Vergessen Sie nicht die „Abschreibung“, denn irgendwann werden Sie wohl ein neues Auto fahren wollen. Wenn dies in den nächsten ein, zwei Jahren sein sollte, dann müssen Sie dies entsprechend berücksichtigen.
Wenn Ihre Partnerin, Ihr Partner oder Ihre Kinder öffentliche Verkehrsmittel benutzen, müssen diese Kosten natürlich anteilig berücksichtigt werden.
Rechnen Sie jetzt noch die Ausgaben, die nur ein- bis zweimal jährlich anfallen, wie z.B. Versicherungen, Jahresbeiträge, Müllabführ, Stromkosten, Jahresabrechnung der Nebenkosten, auf den Monat um und denken Sie auch an die Kosten für Ihren Urlaub, auch diese Ausgaben sind auf den Monat umzulegen.
Jetzt sollten Sie noch darüber klar werden, welche größeren Ausgaben in den nächsten Monaten anstehen, wie z.B. Kühlschrank, Waschmaschine, PC oder Fernseher und welche wohl unbedingt erforderlich sind und welche auch noch hinausgeschoben werden können.
Wenn Sie jetzt alles zusammenrechnen, dann haben Sie Ihren monatlichen Aufwand errechnet, sollten aber noch eine gewisse Reserve einplanen für das Unvorhergesehene, das immer dann kommt, wenn man nicht damit rechnet.
Überlegen Sie sich auch, welche Änderungen durch Ihre persönliche Lebensplanung bzw. innerhalb der Familie sich ergeben sollen, z.B. ein (weiteres) Kind oder der Zuschuss für ein studierendes Kind.
Schneller geht es i.d.R. die Einnahmen zusammenzustellen, die Gehälter von Ihnen und Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner, Kindergeld, das auf den Monat umzulegende Weihnachtsgeld, wenn Sie noch in Genuss desselben kommen. Miet-und Zinseinnahmen, wobei ich letztere nur bedingt anrechnen würde, denn beim Bauen wird sich Ihr Kapital schnell verringern und genauso schnell die Zinsen.
Haben Sie sonst noch Nebeneinkünfte wie Vortragshonorare oder als Übungsleiter? Wenn Sie diese mittelfristig erhalten, gehen sie in die Berechnung ein, sind es nur temporäre Einnahmen, dann würde ich Sie nicht in die Berechnung einbeziehen.
Jetzt haben Sie ein 1. Zwischenziel erreicht, sie wissen, ob Ihre Ausgaben durch Ihre Einnahmen gedeckt sind, ob sie jeden Monat etwas übrig haben oder ob Sie eigentlich jeden Monat minus machen, dann sollten Sie sich allerdings keine Hoffnungen auf die eigene 4 Wände machen, es sei denn Sie gewinnen im Lotto – wenn Sie regelmäßig spielen, haben Sie die Ausgaben hoffentlich berücksichtig – oder Sie räumen bei Jauch im Fernsehen ab oder Sie machen überraschend eine größere Erbschaft.
Wie es mit Ihrer Berechnung weitergeht, dazu in einem späteren Artikel mehr.